Kann man seine Zähne versichern lassen?

Im Laufe der Jahre muss man seinen Zähnen immer mehr Aufmerksamkeit schenken, wenn man so viele wie möglich auch noch im hohen Alter behalten möchte. Trotzdem lässt es sich leider nicht vermeiden, dass man den einen oder anderen Zahn verliert und durch eine Prothese ersetzen muss. Da die gesetzlichen Krankenkassen jedoch in der Regel nur 50 Prozent der Zahnersatzkosten übernehmen und die Patienten teure Versorgungen und höherwertige Materialien aus eigener Tasche zahlen müssen, stellt sich die Frage, ob man seine Zähne versichern lassen kann?

Die Antwort lautet ja. Durch die Zusatzversicherung Zahnersatz werden Leistungen wie Kronen, Brücken, Implantate, Inlays, Prothesen, funktionsanalytische- und therapeutische Leistungen, Abformungsmaßnahmen sowie die Erstellung eines Heil- und Kostenplanes abgedeckt. Kosmetische Leistungen wie Bleichen werden allerdings nicht bezahlt. Darüber hinaus werden die Reparaturen von bestehendem Zahnersatz und Material- und Laborkosten mit versichert. Erstattet werden alle Kosten, wenn ausschließlich eine Regelversorgung beansprucht wurde. Wenn die Rechnung vollständig ist oder teilweise privatärztliche Honoraranteile beinhaltet, werden immerhin 80 Prozent der Kosten übernommen, sofern eine ununterbrochene zehnjährige Vorsorge nachgewiesen wird. Nur noch 75 Prozent der Kosten werden abgedeckt, wenn eine ununterbrochene fünfjährige Vorsorge nachgewiesen werden kann – 70 Prozent hingegen, wenn dies nicht der Fall ist. Nicht versichert sind natürlich die Fälle, die bereits vor dem Abschluss der Versicherung angeraten oder behandelt wurden, ebenso werden die Leistungen für bereits fehlende Zähne nicht abgedeckt.

Auf den Zahn fühlen

Wer eine Zusatzversicherung in puncto Zahnersatz abschließen möchte, sollte noch ein paar wichtige Details erfahren. Zum einen sollte man wissen, dass die Leistungen in den ersten zwei Jahren auf maximal 750 Euro und im dritten Jahr auf maximal 1.500 Euro begrenzt sind – ab dem vierten Jahr entfallen die Begrenzungen. Müssen zahnärztliche Maßnahmen jedoch infolge eines Unfalls vorgenommen werden, treten die Höchstgrenzen außer Kraft. Die Wartezeit für Zahnersatz beträgt zum anderen acht Monate, danach können die vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen werden. Wenn Zähne aufgrund eines Unfalls ersetzt werden müssen, enftällt die Wartezeit hingegen komplett.

Wer sollte sich versichern lassen?

Stellt sich am Ende nur noch die Frage, in welchen Fällen der Vertragsabschluss tatsächlich sinnvoll ist. Im Prinzip lohnt sich die Zusatzversicherung bei allen Patienten, die unter Parodontose leiden und deshalb mit Zahnverlusten rechnen müssen, die viele wurzelbehandelte Zähne haben oder viele stark gefüllte Zähne besitzen. Im letzten Fall werden sicherlich einige Restaurationsmaßnahmen (Kronen, Inlays etc.) notwendig. Ebenso macht es für die Menschen Sinn, die bereits viele vorhandene Kronen und Brücken besitzen, da diese nicht ewig halten.