Was kann ich tun, wenn ein Kunde nicht zahlt?

Es ist der Albtraum jedes Kleinunternehmers: Da hat man über mehrere Wochen hinweg im Schweiße seines Angesichts einen Großauftrag abgewickelt, Material, Arbeitszeit und Personalkosten investiert, und rechnet nun fest mit dem in Rechnung gestellten Betrag – und wird dann vom Kunden verprellt! Was kann man machen?

© Ciaran Griffin/Lifesize/Thinkstock
© Ciaran Griffin/Lifesize/Thinkstock

Wenn Kunden die Firma zerstören

Es ist in vielen Branchen scheinbar gang und gäbe, dass die geleistete Arbeit weder von den Kunden noch von den Vermittlern (zum Beispiel Agenturen) in angemessenem Maße gewürdigt wird. Ziemlich leicht findet sich der Mahnbescheid online auf inkassoportal.de und auch die warnenden Mails und Anrufe gehören zum Standardprozedere. Was kann man aber tun, wenn die gängigen Maßnahmen einfach nicht mehr helfen? Die Medien-/Kreativbranche ist so ein Hort der geprellten Dienstleister. Die VFX-Branche solidarisierte sich nach der letzten Oscar-Verleihung, als bekannt wurde, dass die Effektspezialisten, die sich für die Effekte von „Life of Pi“ verantwortlich zeichnen und dafür auch den begehrten Preis erhielten, noch nicht einmal bezahlt wurden. Vielen Medien- und Webdesignern geht es nicht anders. Jüngst besetzte ein findiger Webdesigner die Homepage seines Kunden und verkündete auf der Seite, dass er noch immer auf sein Geld warte. Ein solches Verhalten kann aber unter Umständen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und empfiehlt sich daher eher nicht zur Nachahmung. Doch solche Verzweiflungstaten bleiben eben nicht aus, wenn man auf sein rechtmäßig erarbeitetes Geld wartet und die Zukunft der eigenen kleinen Firma allein davon abhängt.

Mahnbescheide – manchmal muss man eben drohen

Es hilft nichts: Wenn die eigene Existenz auf dem Spiel steht und ein Kunde ohne Angabe von Gründen einfach nicht bezahlt, ist Schluss mit lustig! Zunächst wird in so einem Fall eine Mahnung versandt. Hier wird in sachlicher und gerne freundlicher Art und Weise auf die versäumte Zahlung hingewiesen. Reagiert aber der Kunde dann immer noch nicht, sollte man keinesfalls eine vergleichbare zweite Mahnung aufsetzen, sondern gleich ein Schreiben, in dem die sofortige Zahlung gefordert und das Einschalten des Anwalts angekündigt wird. Es sollte sich zudem von selbst verstehen, dass man den jeweiligen Kunden hernach aus der Kontaktliste streicht!